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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 698/10

Datum:
16.06.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 698/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0616.6A698.10.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Belange Teilzeitbeschäftigung Sabbatjahr Jahresfreistellung Rektorin
Leitsätze:

Erfolglose Klage einer Rektorin auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in Form einer Jahresfreistellung (sogenanntes Sabbatjahr).

Es ist nicht rechtsfehlerhaft, Schulleitern und Schulleiterinnen wegen der Schwierigkeit, eine adäquate Vertretung während des Freistellungsjahres sicherzustellen, eine Teilzeitbeschäftigung in Form einer Jahresfreistellung grundsätzlich zu verweigern.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 16.000 Euro festgesetzt.

 
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