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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 674/11

Datum:
27.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 674/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1227.6A674.11.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Rechtsmittelversäumung Verschulden Beurteilung Rechtsmittel Abänderungsantrag Primärrechtsschutz
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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