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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 522/11

Datum:
28.07.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 522/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0728.6A522.11.00
 
Schlagworte:
Technischer Lehrer Laufbahn Laufbahnbefähigung hauptberufliche Tätigkeit der Vorbildung entsprechend
Leitsätze:

Eine der Vorbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVO NRW als Voraussetzung für die Befähigung für die Laufbahn des Technischen Lehrers liegt vor, wenn die Tätigkeit auf jener Vorbildung aufbaut, indem sie auf dem Anforderungsniveau erfolgt, das der Vorbildung entspricht.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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