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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 512/11

Datum:
01.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 512/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1201.6A512.11.00
 
Schlagworte:
Dienstpflichtverletzung Schadensersatz Ausforschungsbeweis Verfahrensfehler
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Stadtamtsinspektors auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen seine Heranziehung zum Schadensersatz wegen einer Dienstpflichtverletzung wendet.

Zur Ablehnung eines Beweisantrags als unzulässiges Ausforschungsbegehren.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren und Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. I. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 42.290,00 Euro festgesetzt.

 
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