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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 507/11

Datum:
20.10.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 507/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1020.6A507.11.00
 
Schlagworte:
Übernahme Probebeamter Schadensersatz Verschulden
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Lehrers auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener bzw. verspäteter Beförderung sowie auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten abgelehnt worden war.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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