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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 502/11

Datum:
12.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 502/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0512.6A502.11.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines zwischenzeitlich aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassenen Studienrats auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen die ihm aus Anlass des Ablaufs der Regelprobezeit erteilte dienstliche Beurteilung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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