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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3/11

Datum:
15.11.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1115.6A3.11.00
 
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Verwirkung Untätigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Klage einer Lehrerin, die trotz Überschreitung der Höchstaltersgrenze die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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