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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2758/09

Datum:
06.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2758/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0506.6A2758.09.00
 
Schlagworte:
Oberstudienrat Feststellung Feststellungsinteresse Rehabilitation
Leitsätze:

Kein Feststellungsinteresse für eine Klage, mit der ein Oberstudienrat festgestellt wissen will, dass seine Vorschläge für Abiturprüfungsaufgaben beanstandungsfrei waren

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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