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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2627/10

Datum:
19.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2627/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1219.6A2627.10.00
 
Schlagworte:
Feuerwehr Zuvielarbeit Freizeitausgleich
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst, dessen Klage auf Gewährung von Freizeitausgleich für über die unionsrechtlich höchstens zulässige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Bereitschaftsdienste gerichtet ist.

Zum Erfordernis, den Ausgleichsanspruch durch einen an den Dienstherrn gerichteten Antrag des Beamten geltend zu machen. (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 – 2 C 32.10 –).

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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