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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2592/10

Datum:
11.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2592/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0411.6A2592.10.00
 
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Ausnahme Kinderbetreuung Krankheit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Klage einer Lehrerin abgewiesen worden ist, trotz Überschreitung der Höchstaltersgrenze nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden.

Verzögerungen durch Kinderbetreuungszeiten werden abschließend mit der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 1 lit c) LVO NRW n.F. erfasst.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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