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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2531/09

Datum:
21.11.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2531/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1121.6A2531.09.00
 
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Neubewertung Begründung Randbemerkung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Klage eines ehemaligen Inspektoranwärters abgewiesen worden ist, seine Klausur im Fach Sozialrecht erneut neu bewerten zu lassen und ihn sodann über das Ergebnis seiner Laufbahnprüfung erneut zu bescheiden.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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