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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2373/10

Datum:
02.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2373/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0502.6A2373.10.00
 
Schlagworte:
Reaktivierung Dienstfähigkeit Statusamt abstrakt-funktionelles Amt
Leitsätze:

Die für eine Reaktivierung auf Antrag des Beamten erforderliche Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des zuletzt ausgeübten Statusamtes wieder genügt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 60.000,00 Euro festgesetzt.

 
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