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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 231/10

Datum:
10.11.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 231/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1110.6A231.10.00
 
Schlagworte:
Stadtoberchemierätin amtsangemessene Beschäftigung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Stadtoberchemierätin, die mit ihrer Klage ihre amtsangemessene Beschäftigung durchsetzen will.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

 
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