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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2178/10

Datum:
19.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2178/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0419.6A2178.10.00
 
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Polizeidienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminaloberkommissars auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen seine Versetzung in den Ruhestand wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis zu 40.000,00 Euro festgesetzt.

 
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