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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2104/10

Datum:
01.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2104/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0801.6A2104.10.00
 
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Billigkeit Neuer Tatsachenvortrag
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die Klage einer Lehrerin abgewiesen worden ist, trotz Überschreitung der Höchstaltersgrenze nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 LVO NRW in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden.

Zur Notwendigkeit, neuen Tatsachenvortrag im Berufungszulassungsverfahren zu substantiieren, um ernstliche Zweifel am Ergebnis der angefochtenen Entscheidung darzulegen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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