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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2042/09

Datum:
26.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2042/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0526.6A2042.09.00
 
Schlagworte:
Gewerbeoberinspektorin einstweiliger Ruhestand Versetzung in den Ruhestand Personaleinsatzmanagement
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Gewerbeoberinspektorin, deren Klage auf die Verpflichtung des beklagten Landes gerichtet ist, sie in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen bzw. über ihren entsprechenden Antrag neu zu entscheiden.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 40.000 Euro festgesetzt.

 
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