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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1930/10

Datum:
24.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1930/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0524.6A1930.10.00
 
Schlagworte:
Kriminalkommissar dienstliche Beurteilung Eingangsamtbeurteilung Ausbildung Aufstieg
Leitsätze:

Für einen während der Ausbildung zur Vorbereitung auf die II. Fachprüfung bereits (prüfungsfrei) in Laufbahnabschnitt II aufgestiegenen Polizeibeamten beginnt der Beurteilungszeitraum für eine Beurteilung im Eingangsamt der Laufbahn erst, wenn der nach Nr. 3.2 Spiegelstrich 2 BRL Pol von einer dienstlichen Beurteilung ausgenommene Zeitraum der Ausbildung zur Vorbereitung auf die II. Fachprüfung beendet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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