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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1665/10

Datum:
29.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1665/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0429.6A1665.10.00
 
Schlagworte:
Nebentätigkeit Nebentätigkeitsgenehmigung Suspendierung Ansehensschädigung Dienstenthebung
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines u.a. wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Geschwindigkeits-überschreitung vorläufig des Dienstes enthobenen Polizeibeamten auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung als Busfahrer eines Reiseunternehmens.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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