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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 15/11

Datum:
07.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 15/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0407.6A15.11.00
 
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Wiederaufgreifen
Leitsätze:

Erfolglose Berufung einer Lehrerin, die trotz Überschreitung der Höchstaltersgrenze die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

Zur Bescheidung eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bei früherer bestandskräftiger Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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