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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1487/09

Datum:
09.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1487/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0509.6A1487.09.00
 
Schlagworte:
Polizeikommissar Versetzung in den Ruhestand Polizeidienstunfähigkeit allgemeine Dienstfähigkeit Laufbahnwechsel zwingende dienstliche Gründe
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag des beklagten Landes in einem Klageverfahren, in dem ein Polizeibeamter erfolgreich seine Versetzung in den Ruhestand angegriffen hat.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 35.000 Euro festgesetzt.

 
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