Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1425/10

Datum:
22.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1425/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0922.6A1425.10.00
 
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Bescheidung Höchstaltersgrenze
Leitsätze:

Einzelfall einer erfolgreichen Klage eines Lehrers auf Bescheidung seines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt; das angefochtene Urteil ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil teilweise geändert.

Das beklagte Land wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen das beklagte Land zu ¾ und der Kläger zu ¼ .

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird sowohl für die Zeit bis zur teilweisen Klagerücknahme als auch für die Zeit nach der teilweisen Klagerücknahme auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank