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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 135/10

Datum:
02.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 135/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1202.6A135.10.00
 
Schlagworte:
Elternzeit Aufhebung Ermessen
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage einer Justizoberinspektorin auf Verpflichtung des Beklagten, über ihren Antrag auf Aufhebung der ihr bewilligten Elternzeit erneut zu entscheiden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für auch das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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