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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1284/11

Datum:
22.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1284/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0922.6A1284.11.00
 
Schlagworte:
Auswahlentscheidung Regelbeurteilung Anlassbeurteilung Vergleichbarkeit Beurteilungszeitraum
Leitsätze:

1. Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume schließen die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen nicht aus, solange im Einzelfall ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt.

2. Regel- und Anlassbeurteilungen können bei einer Auswahlentscheidung regelmäßig als vergleichbar angesehen werden (jeweils wie Beschluss vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -).

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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