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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1262/10

Datum:
22.06.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1262/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0622.6A1262.10.00
 
Schlagworte:
Steueramtmann Versetzung Begründung antragsgemäß Rechtsschutzbedürfnis
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Steueramtmanns, der mit seiner Klage die (Rück-)Versetzung an bestimmtes Finanzamt erreichen sowie die von ihm zuvor beantragte Versetzung an ein anderes Finanzamt verhindern will.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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