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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1185/10

Datum:
16.06.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1185/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0616.6A1185.10.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Belange Teilzeitbeschäftigung Sabbatjahr Jahresfreistellung Schulleitung Konrektor
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Konrektors auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in Form einer Jahresfreistellung (sogenanntes Sabbatjahr).

Es ist nicht rechtsfehlerhaft, Mitgliedern der Schulleitung wegen der Schwierigkeit, eine adäquate Vertretung während des Freistellungsjahres sicherzustellen, eine Teilzeitbeschäftigung in Form einer Jahresfreistellung grundsätzlich zu verweigern.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 19.000,- Euro festgesetzt.

 
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