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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1111/10

Datum:
09.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1111/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0509.6A1111.10.00
 
Schlagworte:
Sonderurlaub Entwicklungshilfe Entwicklungszusammenarbeit
Leitsätze:

Erfolglose Klage einer Lehrerin auf Bewilligung von Sonderurlaub ohne Besoldung zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungshilfe (§ 9 Abs. 2 SUrlVO NRW).

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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