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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1003/11

Datum:
01.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1003/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0901.6A1003.11.00
 
Schlagworte:
Untersuchungsanordnung Polizeidienstfähigkeit Rechtsfolgenbeschränkung
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines Polizeikommissars gegen die Anordnung, sich zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit und der allgemeinen Dienstfähigkeit polizeiärztlich untersuchen zu lassen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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