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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1012/10

Datum:
14.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1012/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0314.5B1012.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2010 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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