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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 215/11

Datum:
22.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 215/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0222.4B215.11.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.

 
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