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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 411/06

Datum:
22.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 411/06
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0322.2A411.06.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin zu 2) trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

 
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