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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 1097/11

Datum:
06.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 1097/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0906.2A1097.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 K 2940/10
 
Tenor:

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt, soweit es die Beklagte betrifft.

Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und der Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 7.500,- € festgesetzt.

 
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