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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 1480/10

Datum:
24.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 1480/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0324.20B1480.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 L 471/10
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage (7 K 1792/10 VG Münster) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. August 2010 in der Fassung der Änderung vom 10. September 2010 wird hinsichtlich der Nrn. I, III und IV wiederhergestellt und hinsichtlich der hierauf jeweils bezogenen Androhung von Zwangsgeld angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 2.500,00 Euro.

 
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