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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 39/11

Datum:
22.07.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 39/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0722.1E39.11.00
 
Schlagworte:
Qualifizierter Dienstunfall Streitwert Unfallentschädigung Unfallruhegehalt
Normen:
§ 52 Abs. 1 GKG; § 37 BeamtVG;§ 43 BeamtVG
Leitsätze:

Zum Streitwert beim qualifizierten Dienstunfall

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 17.803,92 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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