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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 938/09

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 A 938/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0221.1A938.09.01
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2128/08
Schlagworte:
Beigeordneter Geschäftsbereich Geschäftskreis Neuordnung Ungleichgewicht Amt im konkret-funktionellen Sinne amtsangemessene Beschäftigung Organisationsermessen
Normen:
GO NRW § 68 Abs. 1; GO NRW § 73 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze:

Zu den rechtlichen Anforderungen an die amtsangemessene Beschäftigung eines Beigeordneten im Zusammenhang mit der Neuordnung seines Geschäftsbereichs.

 
Tenor:

Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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