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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1143/10

Datum:
29.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1143/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0429.19E1143.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4404/10
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N.--     in N1.               beigeordnet. Der Prozesskostenhilfeantrag für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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