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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 2437/08

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 2437/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0221.19A2437.08.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 1798/07
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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