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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 9/11

Datum:
11.07.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 9/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0711.16B9.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 2 L 697/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. Dezember 2010 einschließlich der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage VG Minden 2 K 3157/10 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 2.537,50 Euro festgesetzt.

 
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