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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1347/10

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1347/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0221.16B1347.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 1242/10
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. September 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1234567891011
 

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