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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 2006/09.PVL

Datum:
26.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 2006/09.PVL
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0426.16A2006.09PVL.00
 
Tenor:

Der Beschluss der Fachkammer für Landespersonal¬vertretungssachen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2009 wird teilweise geändert.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte in der mündlichen Anhörung vor dem Fachsenat anerkannt hat, dass er verpflichtet ist, auch ohne Zustimmung des jeweils betroffenen Beschäftigten

1. dem Antragsteller in regelmäßigen Abständen, mindestens halbjährlich eine Liste zur Verfügung zu stellen, in der diejenigen Beschäftigten der Dienststelle, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wieder¬holt arbeitsunfähig waren, ohne Namensnennung, anonymisiert, jedoch durch¬nummeriert aufgeführt sind,

2. dem Antragsteller eine anonymisierte, jedoch die Listennummer enthaltende Kopie des Anschreibens an den Betroffenen oder seinen Vertreter zur Verfügung zu stellen, mit dem dieser über die Möglichkeiten eines betrieblichen Eingliede¬rungsmanagements, das dabei einzuleitende Verfahren und die Rechte des Betroffenen informiert wird sowie

3. den Antragsteller unter Verwendung der Listennummer über die Antwort des Beschäftigten zu unterrichten.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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