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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1571/10

Datum:
24.10.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1571/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1024.16A1571.10.00
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsmittelverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Juni 2010 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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