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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1472/10

Datum:
02.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 1472/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0802.16A1472.10.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 21. Mai 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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