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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1190/10

Datum:
11.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1190/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0511.16A1190.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 K 993/08
 
Tenor:

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. April 2010 wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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