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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1459/11

Datum:
09.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 1459/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1209.15B1459.11.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angegriffene Beschluss unter Nr. 1 und 2 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

 
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