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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 3002/08

Datum:
26.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 3002/08
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0926.14A3002.08.00
 
Tenor:

Die Berufung wird zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, obwohl die Klägerin sie erstinstanzlich teilweise bereits zurückgenommen hatte. Im Übrigen wird der Zulassungs-antrag abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens, soweit der Antrag abgelehnt wurde. Die Kostenentscheidung im Übrigen bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Streitwert für das Antragsverfahren, soweit der Antrag abgelehnt wurde, wird auf 900 Euro festge-setzt.

 
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