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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 249/11

Datum:
02.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 249/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0502.13B249.11.00
 
Tenor:

Das übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Januar 2011 ist mit Ausnahme der ihm beigefügten Streit¬wertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.

 
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