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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1722/10

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1722/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0221.13B1722.10.00
 
Leitsätze:

Im Rahmen der zeitlichen Regelungen in § 13 Abs. 2 ZHG kommt es auf die absolute Zeitdauer erteilter Erlaubnisse und nicht auf die Zeiten ärztlicher Tätigkeiten an.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. November 2010 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfah¬rens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 10.000,- EUR festgesetzt.

 
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