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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 1013/09.A

Datum:
15.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 1013/09.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0215.13A1013.09A.00
 
Tenor:

Der Vorlagebeschluss vom 23. November 2010 wird aufgehoben.

Das übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärte Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. März 2009 ist wirkungslos.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Klä¬ger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ . Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und die Beklagte zu je ½ .

 
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