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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1811/10

Datum:
07.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1811/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0207.12B1811.10.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt.

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Unter Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung auf Bewilligung stationärer Hilfe in der Verselbständigungsgruppe C. GbR in T. -B. bis zum 14. Februar 2011 wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den darüber hinaus gehenden Zeitraum abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht anfallen, trägt erstinstanzlich der Antragsgegner und zweitinstanzlich die Antragstellerin.

 
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