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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2159/10

Datum:
11.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2159/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0311.12A2159.10.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren ebenfalls auf 11.508,00 Euro festgesetzt.

 
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