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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2037/10

Datum:
06.06.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2037/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0606.12A2037.10.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Elternbeitragsbescheid der Beklagten vom 15. Juli 2009 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 1.083,00 Euro festgesetzt.

 
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